Bürgerstiftung Achtrup:
IBAN:
DE28 2175 0000 0000 0002 99
BIC:
NOLADE21NOS
Zweck:
Spende 1/3799036 Bürgerstiftung Achtrup
Satzung Bürgerstiftung (PDF)
Was ist die Bürgerstiftung Achtrup?
Die Bürgerstiftung Achtrup ist eine gemeinnützige, nicht selbständige Stiftung, die durch das Amt Südtondern verwaltet wird.
Welchen Zweck verfolgt die Bürgerstiftung Achtrup?
Zweck der Stiftung ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse in der Gemeinde Achtrup.
Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke laut Satzung.
Dies kann geschehen durch Förderung von Projekten aus den Bereichen:
Wer entscheidet über die Stiftungsgelder?
Wenn nicht bereits vom Stifter eine Verwendung vorgegeben ist, entscheidet der Stiftungsrat über die Vergabe der vorhandenen Mittel.
Dazu kann jeder Bürger, Verein oder Institution aus der Gemeinde Achtrup für sein Anliegen/Projekt einen Antrag an die Bürgerstiftung stellen.
Wie kann gespendet werden?
Spenden kann und darf natürlich jeder der möchte, egal wie klein oder groß der Betrag ist, einfach durch Überweisung auf das unten angegebenen Konto.
Bürgerstiftung Achtrup:
IBAN:
DE28 2175 0000 0000 0002 99
BIC:
NOLADENOS
Zweck:
Spende 1/3799036
Der Stiftungsrat
Der Stiftung steht ein Stiftungsrat vor, der aus 9 Personen besteht.
Bevollmächtigter des Amtsdirektors
Kai Uwe Petersen
Vorsitzender
Jan Werning
stellvertretene Vorsitzende
Jutta Schlottmann
Bürgermeister
Norbert Nielsen
Helga de Vries-Burdinski
Berit Hagen
Heinrich Thomsen
Arnold Petersen
Carina Wolfsen
Vom Amt Südtondern wird ab einer Spende von 200,00 € eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Bei Spenden bis 200,00 € reicht den meisten Finanzämtern der Zahlungsbeleg oder eine Kopie der Abbuchung/Überweisung vom Kontoauszug aus.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Werning